Wählen Sie eine Vorgabe für Ihre Berechnung
Standard | AK Empfehlung
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Die Vorgabe des Arbeitskreis Vermittlerrichlinie (AK-Empfehlung) bietet Ihnen einen empfohlenen Mindestschutz. Heute erfüllen alle wichtigen Tarife diese Vorgaben. Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie diese Mindestvorgaben wählen.
Bleibende Schäden durch Eigenbewegungen mitversichern?
nein
ja
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Unfälle, die durch Reflexbewegung oder typische Bewegung des Körpers entstehen. ACHTUNG: Ohne diesen Einschluss liegt nur dann ein Unfall vor, wenn jemand durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet.
Bleibende Schäden durch erhöhte Kraftanstrengung mitversichern?
nein
ja
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Entsteht durch schweres Heben z.B. ein Leistenbruch wäre auch das versichert.
Mitversichern von Bewusstseinstörungen durch Trunkenheit?
nein
ja (EU)
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Unfälle durch Trunkenheit sind mitversichert bis zu angegebenen Promillegrenze. (Es wird auch bei Verkehrsunfällen geleistet)
Mitversichern von Vergiftungen durch Gase und Dämpfe?
nein
ja (EU)
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Bei Invalidität durch Rauchvergiftungen wird auch geleistet.
Mitversichern von Vergiftungen bei Kindern bis zu 14 Jahre?
nein
ja (EU)
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In der Kinderunfall-Versicherung bei Kindern bis zu 14 Jahre ist zusätzlich die Vergiftung in Folge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund mitversichert.
Kosten für Übernachtung Erziehungsberechtiger im Krankenhaus bei Kinderunfall (Rooming-In)?
nein
ja
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Ist ein Kind nach einem Unfall im Krankenhaus, wird für ein Elternteil ein Zuschuß für dessen Übernachtung gezahlt.
Mitversichern von Nahrungsmittelvergiftungen?
nein
ja
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Wenn Sie deswegen im Krankenhaus liegen, erhalten Sie auch die entsprechende Leistung (KH-Tagegeld, oder gar eine Invaliditätsleistung)
Mitversichern von Schäden durch Röntgen-, Laser- und künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen (außer bei beruflichen Umgang)?
nein
ja (EU)
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z.B. bei einem defekten Röntgengerät.
Mitversichern von Tauchtypische Gesundheitsschäden?
nein
ja (EU)
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Wenn beim Tauchen eine Gesundheitsschädigung entsteht wird geleistet.
Sofortleistung bei schweren Unfällen (Vorschusszahlung)?
nein
ja
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Bei besonders schweren Unfällen (z.B. Querschnittslähmung, wird i.d.R. der Betrag der Übergangsleistungen sofort bezahlt, die entgültige Entschädigung frühestens nach 12 Monaten)
Kostenerstattung von Zahnersatz infolge Unfall?
nein
ja
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Zahnersatz nach einem Unfall wird bei diesem Einschluß gezahlt.
Mitversichern von Insektenstiche?
nein
ja
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Versicherungsschutz besteht auch bei Infektionskrankheiten infolge von Insektenstichen z.B. Borreliose (Zeckenbiss).
Bessere Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten/Gebrechen bei Unfällen?
nein
ja
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Haben bestehende Krankheiten beim Unfall mitgewirkt, mindert sich die Leistung nur dann, wenn der Mitwirkungsanteil der Krankheit mehr als die angegebenen Prozente beträgt. Bsp: Wenn Sie auf dem rechten Auge schlecht sehen und von rechts angefahren werden, liegt der Mitwirkungsanteil des Auges am Unfall sehr hoch. Somit wird nur ein Teil der Leistung gezahlt.
Wünschen Sie eine erweiterte Meldefristen bei Invalidität?
nein
ja
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Die Invalidität muß normalerweise nach 12-15 Monate feststehen, einige Gesellschaften lassen Ihnen dazu mehr Zeit.
Leistung als einmalige Kapitalzahlung auch nach dem 65. Lebensjahr?
nein
ja
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Bei Unfällen nach dem angegebenen Alter wird die Invaliditätsleistung als Rente erbracht und nicht mehr als Einmalzahlung.
Kosten einer Haushaltshilfe?
nein
ja
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Durch eine Invalidität benötigen Sie eine Haushalthilfe. Bis zu einer bestimmten Summe werden die Kosten erstattet.
Mitversichern von Umschulungsmaßnahmen und behinderungsbedingte Kosten?
nein
ja
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Bei einer Umschulung werden diese Kosten ersetzt.
Bergungskosten inkl. Rückholkosten
nein
ja (EU)
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Ersatz der Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze, Transport ins Krankenhaus, Kosten für Rücktransport zum Heimatort, Überführung bei Todesfall im Ausland
Mitversichern von Körperschäden anlässlich der Rettung von Menschen und Sachen?
nein
ja (EU)
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Wenn Sie z.B. bei einem Verkehrsunfall versuchen Menschen oder Sachen zu retten und kommen dabei zu Schaden.
Sollen künftige Leistungsverbesserungen automatisch eingeschlossen werden ohne Beantragung?
nein
ja
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Leistungen in Versicherungsverträgen entwickeln sich ständig weiter. So sind vor Jahren abgeschlossene Verträge leistungsmäßig schlechter. Mit dieser sinnvollen Klausel bleiben Sie automatisch auf dem aktuellsten Stand.