Häufige Fragen und Antworten (auch FAQ genannt) zur Unfallversicherung

Wann erhalte ich Leistungen aus der Unfallversicherung ?

Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden. Invalidität bedeutet auch beispielsweise eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit im Kniegelenk nach einem Kreuzbandriss. Sogar der Meniskusriss vom Sport oder auch Schnittverletzungen ziehen oft eine eingeschränkte Beweglichkeit bestimmter Gliedmassen mit sich.

Gilt die Unfallversicherung auch im Ausland ?

Wenn in den Versicherungsbedingungen nichts anderes erwähnt ist, gilt generell der Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung weltweit.

Wie lautet die genaue Definition eines Unfalls ?

Im Allgemeinen sieht die Definition so aus: "Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von aussen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Ein Unfall liegt auch vor, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden."

Gibt es eine Altersbegrenzung für die Aufnahme in die Versicherung ?

Je nach Gesellschaft ist die Aufnahme bis zum 65. oder 70. Lebensjahr beschränkt. Danach gibt es spezielle Seniorenangebote beispielsweise im Bereich "Ohne Gesundheitsprüfung".

Wie errechnen sich die Beiträge für meine Unfallversicherung ?

Für die Beiträge zur privaten Unfallversicherung sind die Einstufung in eine bestimmte Gefahrengruppe, für die die ausgeübte Berufstätigkeit sowie das Geschlecht der zu versichernden Person entscheidend sind, ausschlaggebend. Ausserdem spielen die gewünschten Leistungsarten sowie die gewählten Versicherungssummen eine entscheidende Rolle.