Informationen zur Unfallversicherung

Unfallfolgen haben finanzielle Auswirkungen. Diese werden durch die Leistung einer Unfallversicherung
behoben oder gemildert. Folgende Leistungen können sie über eine Unfallversicherung absichern:

Invaliditätsleistung

Kommt es aufgrund eines Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, so wird eine einmalige Kapitalleistung erbracht (Ausnahme: Der Versicherte hat bereits das 65 Lebensjahr vollendet. In diesen Fall wird eine Rentenzahlung erbracht). Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität.

Todesfalleistung

Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme. (Hinweis: Die Todesfalleistung erfüllt eine weitere Funktion. Ist bereits kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar, so erbringt der Versicherer bei vereinbarter Todesfalleistung eine Vorauszahlung.)

Krankenhaustagegeld

Für jeden Kalendertag, an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung befindet, wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld bezahlt. (In der Regel für maximal 2-3 Jahre)

Genesungsgeld

Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist die Leistung meistes auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus. (Hinweis: Genesungsgeld kann nur in Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden.)

Krankentagegeld

Wird der Versicherte aufgrund eines Unfalles krank geschrieben, so wird für diese Dauer, längstens allerdings für ein Jahr, das vereinbarte Krankentagegeld bezahlt.

Kosmetische Operationen

Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt, dass sich diese zu einer kosmetischen Operation entschliesst, so werden die Behandlungskosten inklusive der Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Die Behandlung muss bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.

Übergangsleistung

Besteht nach Ablauf von 3 Monaten nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung von 100 Prozent, so werden 50 Prozent der vereinbarten Übergangsleistung von der Unfallversicherung erbracht. Besteht nach Ablauf von 6 Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50% so wird die volle Übergangsleistung erbracht.

Sofortleistung bei Schwerstverletzungen

Eine Sofortleistung kann sofort nach einem Unfall bei besonders schweren Verletzungen wie beispielsweise Querschnittslähmung, Erblindung etc. in Anspruch genommen werden.

Unfallrente

Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang gezahlt.