Der Beitrag zur Unfallversicherung wird unter anderem durch die Gefahrengruppen berechnet. Man unterscheidet zwei Gefahrengruppen (A und B):
Gefahrengruppe A: Unter diese Gefahrengruppe fallen alle Erwerbstätigen ohne körperliche oder handwerkliche Berufsarbeit bzw. alle, die einer kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeit im Innen- oder Aussendienst nachgehen.
Gefahrengruppe B: Hierunter fallen alle, die einer körperlichen oder handwerklichen Berufsarbeit nachgehen oder mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen beschäftigt sind.
Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist die Leistung meistens auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt und wird oft abgestuft nach Tagen gezahlt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus.
Die Versicherungsunternehmen bieten unterschiedliche Progressionsmodelle an. Meistens zwischen 300% und 500%. Die Versicherungsleistung steigt zunächst linear, ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (meist sind das 26%) wächst die Versicherungsleistung überproportional. Bei Unfallversicherungen mit Progression sind die Invaliditätsleistungen den besonderen Bedürfnissen bei höheren Invaliditätsgraden angepasst. Denn bei hohen Invaliditätsgraden steigen die finanziellen Belastungen sprunghaft.
Die Gliedertaxe ist eine Tabelle, welche bei vollständigem / teilweisem Verlust oder vollständiger / teilweiser Gebrauchsunfähigkeit bestimmter Körperteile oder Sinnesorgane regelmässig den Invaliditätsgrad und damit die Höhe der Invaliditätsentschädigung festlegt.
Wenn Sie unfallbedingt innerhalb von drei Jahren nach einem Unfallereignis eine Kur belegen, sind die Mehrkosten, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht übernimmt, versicherbar. Die Kurkostenbeihilfe wird nicht von allen Versicherungen angeboten.